LAWNEWS

Gesundheitsrecht / Reiserecht

QR Code

Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste für 19.12.2020 bis 27.12.2020

Datum:
21.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG-Risikoländer-Liste
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die ab SA 19.12.2020 gültige Liste derCOVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten „Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Änderungen in der neuen BAG-Liste

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat kurzfristig die angepasste, neue Risikoländerliste publiziert, die bereits ab dem letzten Samstag (19.12.2020, 00.00 Uhr) Gültigkeit hat und – als Novum – befristet ist bis SO 27.12.2020 bzw. durch die schon bekannte BAG-Risikoliste per MO 28.12.2020 abgelöst werden wird.

Nicht mehr auf der BAG-Risikoländerliste per 19.12.2020 sind:

  • Frankreich: Französisch-Polynesien
  • Italien: Region Emilia Romagna
  • Jordanien
  • Nordmazedonien
  • Österreich: Land Kärnten, Land Oberösterreich, Land Salzburg, Land Steiermark
  • Polen
  • Portugal
  • Ungarn

BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 19.12.2020

Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAGsporadisch aktualisiert.

Die neue Liste ab SA 19.12.2020 (00.00 Uhr) enthält folgende Länder und Risikogebiete:

Gebiete der Nachbarstaaten

Italien:

  • Region Friaul-Julisch Venetien
  • Region Venetien

Staaten und Gebiete*

  • Andorra
  • Georgien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • San Marino
  • Serbien
  • Slowenien
  • Vereinigte Staaten von Amerika

*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Quelle aus:  Liste gültig bei der Einreise zwischen 19.12.2020 – 27.12.2020

Übersicht der BAG-Risikoländer-Listen

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.