LAWNEWS

Gesundheitsrecht / Reiserecht

QR Code

Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste per 14.12.2020

Datum:
07.12.2020
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG-Corona-Risikoländer-Liste, BAG-Risikoländerliste, Coronavirus (COVID-19)
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am FR 04.12.2020 die ab MO 14.12.2020 gültige Liste der COVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten „Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Änderungen in der neuen BAG-Liste

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die angepasste, neue Risikoländerlisteveröffentlicht, die ab kommenden Montag (14.12.2020, 00.00 Uhr) Gültigkeit hat.

Gegenüber der BAG-Risikoländerliste per 23.11.2020 hat sich die BAG-Risikoländerliste per 14.12.2020 wie folgt verändert:

  • Staaten und Gebiete: 15 (vorher 4)
  • Gebiete der Nachbarstaaten: 8 (vorher 3)
  • Weggefallen: 1 Land (Tschechien).

BAG-Risikoländer-Liste, gültig bei der Einreise ab 14.12.2020

Die Länder und Regionen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko werden in der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs definiert. Diese Liste wird vom BAGsporadisch aktualisiert.

Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in der nachfolgenden, ab MO 14.12.2020 (00.00 Uhr) für die Einreise gültigen Liste mittels Fettschrift hervorgehoben:

Gebiete der Nachbarstaaten

Frankreich:

  • Überseegebiet Französisch-Polynesien

Italien:

  • Region Emilia Romagna
  • Region Friaul-Julisch Venetien
  • Region Venetien

Österreich:

  • Land Kärnten
  • Land Oberösterreich
  • Land Salzburg
  • Land Steiermark

Staaten und Gebiete*

  • Andorra
  • Georgien
  • Jordanien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • Nordmazedonien
  • Polen
  • Portugal
  • San Marino
  • Serbien
  • Slowenien
  • Ungarn
  • Vereinigte Staaten von Amerika

*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Quelle aus: Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko

Vorlaufzeit

Die Vorlaufzeit, also der Zeitrahmen zwischen Ankündigung und Inkrafttreten, beträgtdieses Mal 10 Tage.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.