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Gesundheitsrecht / Reiserecht

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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste per 01.02.2021

Datum:
23.01.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG-Risikoländer-Liste
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die ab MO 01.02.2021 gültige Liste derCOVID-19-Risikoländer publiziert.

Personen, die aus den gelisteten „Staaten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko“ einreisen bzw. zurückkehren, müssen sich nach ihrer Ankunft in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wer der Melde- und Quarantäne-Pflicht nicht nachkommt, riskiert eine Busse von bis zu CHF 10’000. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung dieser Pflichten durch unangemeldete Besuche!

Liste gültig bei einer Einreise ab 01.02.2021

Die neu hinzugefügten Staaten und Gebiete sind in fetter Schrift hervorgehoben:

  • Gebiete der Nachbarstaaten
    • Deutschland:
      • Land Sachsen
      • Land Thüringen
    • Frankreich:
      • Region Provence-Alpes-Côte d’Azur
    • Italien:
      • Region Emilia Romagna
      • Region Friaul-Julisch Venetien
      • Region Venetien
    • Österreich:
      • Land Salzburg
  • Staaten und Gebiete*
    • Andorra
    • Brasilien
    • Estland
    • Irland
    • Israel
    • Lettland
    • Libanon
    • Litauen
    • Malta
    • Monaco
    • Montenegro
    • Königreich der Niederlande
    • Panama
    • Portugal
    • San Marino
    • Schweden
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tschechien
    • Südafrika
    • Vereinigtes Königreich
    • Vereinigte Staaten von Amerika
    • Zypern

*Für alle Staaten, die nicht an die Schweiz angrenzen gilt: Wenn ein Staat auf der Liste steht, schliesst dies all seine Gebiete, Inseln und Überseegebiete ein – auch wenn diese nicht separat aufgeführt sind.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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