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Steuern / Tax / Steuern

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Geschäftsfahrzeuge: Fahrkostenabzug bei privat genutzten Fahrzeugen

Datum:
22.04.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
Besteuerung Privatanteil, Privatnutzung, Steuern
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Neu: Berücksichtigung der Pendlerkomponente

Grundsätzliches

Bei privat genutzten Geschäftsfahrzeugen kommt aufgrund der neuen steuerlichen Arbeitswegordnung nebst der bisherigen Besteuerung des Privatanteils als Einkommen noch die Verrechnung des Arbeitsweges als weitere Einkommenskomponente hinzu:

  • Besteuerung des Privatanteils als Einkommen
    • 9,6 % des Fahrzeugneuwertes (Ausnahmen vorbehalten)
  • Pendlerkomponente als Einkommen
    • CHF 0.70 / km (Ausnahmen vorbehalten; siehe unten)

Aussendienstmitarbeiter

  • Nichtberücksichtigung Aussendiensttage
    • Bei Aussendienstmitarbeitern werden deren Aussendiensttage für die Berechnung des geldwerten Vorteils nicht mitgerechnet
  • Lohnausweis
    • Der Arbeitgeber hat ab 2016 im Lohnausweis zu bescheinigen:
      • Einkommenskomponenten (Aufrechnung Privatanteil und Pendlerkomponente)
      • Anteil der Aussendiensttage.

Wegkosten zur Aus- oder Weiterbildung

Zusätzliche Wegkosten zu Aus- oder Weiterbildung unterstehen nicht der Fahrkostenbeschränkung. Hingegen fallen sie unter die Beschränkung der Aus- und Weiterbildungskosten von CHF 12‘000 p.a. und sind so gedeckelt.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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