LAWNEWS

Arbeitsrecht / Ausländer- und Asylrecht

QR Code

Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatenangehörige: Systemanpassung an die Bedürfnisse

Datum:
07.05.2021
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
Stichworte:
Freizügigkeit, Zweikreis-Migrationspolitik
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

19.3882 Motion Derder Fathi

Ausgangslage

Das Freizügigkeitsabkommen, in Kraft seit 01.06.2002, erleichtert die Zulassung von Erwerbstätigen aus der EU/EFTA, während die Zulassung von Drittstaatsangehörigen nach dem Ausländergesetz (AIG) auf spezialisierte und qualifizierte Arbeitskräfte begrenzt ist (ehem. Wechsel von der „Dreikreis-Migrationspolitik“ zur „Zweikreis-Migrationspolitik“).

Drittstaatsangehörige, welche in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, benötigen daher unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts eine Bewilligung.

Das Kontingentierungsmodell führte und führt zu einem Fachkräftemangel bei der Rekrutierung von Personal aus „Drittstaaten“ und damit zu Nachteilen für die Wirtschaft.

Motion 19.3882 von Derder Fathi

Die am 21.06.2019 eingereichte Motion enthält folgenden Text:

„Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Ausländerrechts vorzuschlagen, um das heute für Drittstaatenangehörige (d. h. Personen aus Nicht-EU/Efta-Staaten) geltende Kontingentierungsmodell durch einen stärker auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichteten Mechanismus zu ersetzen. Dies insbesondere in den Hightech-Branchen, in denen ein Mangel an einheimischen Arbeitskräften herrscht.“

Begründung:

In der schweizerischen Migrationspolitik kam es in den letzten Jahren zu erheblichen Einschränkungen. Die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative im Jahr 2014 und die Wirtschaftskrisen von 2008 und in den folgenden Jahren führten dazu, dass die Schweiz im Bereich der Einwanderung eine von Vorsicht geprägte Gesetzgebung erliess.
Fünf Jahre nach der Annahme der Initiative durch das Stimmvolk haben die politischen Anstrengungen zu einer deutlichen Verringerung des Wanderungssaldos geführt. Auch die wirtschaftliche Situation hat sich stark verändert: Die Arbeitslosenquote ist in der Schweiz und in Europa auf ein historisch tiefes Niveau gesunken.
Heute ist die Schweizer Wirtschaft darauf angewiesen, dass das Kontingentierungsmodell modernisiert wird. Viele Unternehmen, die in Hightech-Branchen tätig sind, finden die benötigten Arbeitskräfte in der Schweiz und sogar in Europa nicht mehr. Das Schweizer Innovationsschaffen sieht sich, zusätzlich zur starken ausländischen Konkurrenz, mit administrativen Schikanen konfrontiert. Diese schützen die Schweizer Arbeitsplätze nicht, sondern die Kontingente gefährden im Gegenteil langfristig die Entwicklung von Projekten mit hoher Wertschöpfung und damit den Wohlstand und die Arbeitsplätze in der Schweiz.
Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine neue Lösung vorzuschlagen und die Kontingente durch einen flexibleren Mechanismus zu ersetzen. Alle Optionen müssen auf dem Tisch liegen: Möglichkeit, dass die Kantone ohne Einschränkungen Bewilligungen für bestimmte Bereiche erteilen können; Festlegung klarer Voraussetzungen für diese Bewilligungen; Kontrolle der Verwaltung.

Antrag des Bundesrats: Ablehnung

Der Bundesrat (BR) könne das Anliegen nachvollziehen (demografischer Wandel, Strukturwandel infolge der Digitalisierung etc.) und teile die Ansicht, dass es für den Standort Schweiz wichtig sei, die für den Schweizer Arbeitsmarkt erforderlichen Fachkräfte rekrutieren zu können. Der BR erachte es aber als notwendig, eine solche Prüfung sorgfältig vornehmen können. Am 19.06.2019 sei zu dieser Frage das Postulat Nantermod 19.3651, «Für eine Zuwanderungsregelung, die den Bedürfnissen der Schweiz entspricht», eingereicht worden. Der BR sei bereit, die vom Motionär aufgeworfenen Anliegen im Rahmen dieses Postulates sorgfältig zu überprüfen und dazu einen Bericht mit Varianten vorzulegen.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärt in NR-Versammlung sodann:
Es liege nicht einfach nur am Kontingentsystem. Der BR erachte es nicht als zielführend, den Postulatsbericht, der noch nicht erstellt sei, jetzt mit einer Motion zu überholen. Sie bitte darum, diese Motion abzulehnen.

Abstimmung: Annahme durch den Nationalrat

Anlässlich der Sondersession hat der NR am 04.05.2021 abgestimmt:

Abstimmungsverhalten der einzelnen Nationalräte

Weiteres Vorgehen

Die Motion geht nun an den Zweitrat, d.h. den Ständerat (SR).

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.