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Coronavirus (COVID-19): BAG-Risikoländer-Liste wird zur Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante

Datum:
06.07.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Gesundheitsrecht
Stichworte:
BAG-Risikoländer-Liste, BAG-Risikoländerliste
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Einleitung

Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) hat die BAG-Risikoländer-Liste per 26.06.2021 auf Länder und Regionen mit einer besorgniserregenden Variante reduziert.

Hinweis für ausländische Staatsangehörige

Die „Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante“ ist entscheidend für die grenzsanitarischen Massnahmen der Schweiz. Die BAG-Liste sagt aber nichts darüber aus, ob Sie einreisen dürfen oder nicht. Denn für diese Information ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.

Neuer Listen-Gegenstand

  • Personen, die sich in einem Staat mit besorgniserregender Virusvariante aufgehalten haben und in die Schweiz einreisen wollen
  • Solche Personen finden in der Liste die Anforderungen, die in einem solchen Fall beachtet werden müssen.

Der Link zu „unserer“ Liste der Länder mit besorgniserregender Virusvariante:

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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