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Sozialversicherungsrecht / Sozialversicherung

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Finanzierung Familienzulagen: SVA Zürich senkt FAK-Beitragssatz um 0,08 % auf 1,12 %

Datum:
09.12.2021
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht
Stichworte:
Familienzulagen, Finanzierung, Zürich
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Beitragsreduktion ab 01.01.2022

Die SVA Zürich senkt ihren Beitragssatz für die Mitglieder der Familienausgleichskasse (FAK) um 0,08 % auf 1,12 %.

Die Senkung sei zwar nicht spektakulär, schlage aber zu Buche, weil die Beiträge auf der ganzen Lohnsumme berechnet würden, meint die SVA Zürich.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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