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OECD-Mindestbesteuerung: Umsetzung mittels Verfassungsänderung

Datum:
14.01.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Steuern / Tax
Stichworte:
internationale Steuerabkommen, Mindestbesteuerung, OECD-Mindestbesteuerung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Übergangsverordnung per 01.01.2024

 Der Bundesrat (BR) hat an seiner Sitzung vom 12.01.2022 beschlossen,

  • die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen;
  • mit einer temporären Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 01.01.2024 in Kraft treten kann;
  • das erforderlich Gesetz im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen zu lassen.

Einleitung

137 Länder haben sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 % für international tätige Unternehmen mit Umsätzen über EURO 750 Millionen geeinigt.

Erläuterungen des BR

Der BR weist auf folgendes hin:

  • Halte ein Land an tieferen Steuern fest, könnten andere Länder die unterbesteuerten Unternehmen zusätzlich besteuern.
  • Die Übernahme der Mindestbesteuerung ins Schweizer Recht stelle sicher, dass grosse Konzerne nicht in ausländische Verfahren verwickelt würden.
  • Auch solle die Schweiz keine ihr zustehenden Steuereinnahmen verschenken.

Verfassungs-Vorhaben

Die Anpassung des Schweizer Rechts erfolge

  • mit Augenmass und
  • mit Fokus auf einen attraktiven Wirtschaftsstandort.

Für die betroffenen Unternehmen solle Rechtssicherheit geschaffen werden, unter Einbezug:

  • des Parlaments;
  • der Kantone;
  • des Volks (Volksabstimmung).

Auf dieser Basis erlässt der BR

  • eine temporäre Verordnung, welche die Mindeststeuer auf den 01.01.2024 umsetzt.

Anschliessend könne ohne Zeitdruck die Gesetzesgrundlage

  • in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erarbeitet und
  • die Verordnung abgelöst werden.

Inhaltliche Umsetzung

Die Mindeststeuer solle zielgenau und unter Wahrung des Föderalismus erhoben werden.

Für rein national orientierte Unternehmen und für KMU solle sich nichts ändern.

Der BR habe inhaltliche Eckwerte verabschiedet, so ausdrücklich:

  • „Sicherstellen der Mindeststeuer bei international tätigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro (…).
  • Erheben der zusätzlichen Steuern durch die Kantone. Die zusätzlichen Steuereinnahmen fliessen den Kantonen zu.
  • Die zusätzlichen Steuereinnahmen unterliegen den allgemeinen Regeln des Nationalen Finanzausgleichs.“

Auswirkungen auf den Standort Schweiz

Unbestreitbar wird die OECD-Mindestbesteuerung negative Auswirkungen auf die Schweiz haben. Der gibt diesbezüglich zu bedenken:

  • Einerseits würden gewisse Unternehmen in der Schweiz höher belastet, anderseits würden ihnen durch die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung zusätzliche Steuerverfahren im Ausland erspart.
  • Die Schweiz erhält offenbar finanzpolitischen Spielraum, um einem Standortattraktivitäts-Verlust entgegen zu wirken.
  • Die Kantone bleiben souverän, um über Massnahmen zugunsten des Standorts zu entscheiden.

Föderalistische Zusammenarbeit

Bei der Umsetzung der Vorlage sollen alle drei Staatsebenen eng zusammenarbeiten:

  • Bund
  • Kantone
  • Städte und Gemeinden.

Zudem solle das Eidgenössische Finanzdepartement EFD als ein politisches Konsultativorgan eingesetzt werden.

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

 

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