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Hausbesetzungen: Besserer Schutz für betroffene Grundeigentümer

Datum:
30.06.2022
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobiliarsachenrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bildquelle: Otto Normalverbraucher, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Wikimedia.org

Vernehmlassungsteilnehmer fordern Verschärfungen

Die Position der Grundeigentümer soll bei Hausbesetzungen verbessert werden:

  • Der Bundesrat (BR) hat
    • am 29.06.2022 die überwiegend positiven Rückmeldungen zur entsprechenden Vernehmlassungsvorlage zur Kenntnis genommen und
    • das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten.

Einleitung

Das geltende Rechtsordnung enthält grundsätzlich zweckmässige Normen, wie sich Eigentümer oder Besitzer ihres (unrechtmässig) besetzten Grundstücks wieder bemächtigen können.

In der Praxis des Alltags stossen sie aber meist auf Hindernisse, wenn sie rasch gegen Hausbesetzer vorgehen möchten:

  • Direkte Räumung durch die Polizeiorgane oft nicht möglich
    • Eine direkte Räumung des besetzten Grundstücks durch die Polizei ohne ein Gerichtsurteil ist
      • an strenge Bedingungen geknüpft und
      • daher oftmals nicht möglich.
  • Zivilrechtlicher Rechtsweg
    • Der Weg über das Zivilgericht ist meistens
      • aufwendig und
      • mit Unsicherheiten verbunden.

Motion 15.3531

Mit der Motion 15.3531 («Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 926 ZGB lockern, um besser gegen Hausbesetzer vorgehen zu können») wurde der Bundesrat (BR) beauftragt,

  • Klarheit zu schaffen und
  • die Position der Grundeigentümer bei Hausbesetzungen zu verbessern.

Positive Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage

Im September 2020 hatte der BR auf Initiative des Parlaments entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben, und zwar zur Revision

  • des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (ZGB) und
  • der Zivilprozessordnung (ZPO).

Im Vordergrund stand insbesondere

  • der Abbau prozessualer Hindernisse
    • zB Beginn der Reaktionsfrist, innert welcher die Grundeigentümer Selbsthilfe ausüben und damit unmittelbar gegen die Hausbesetzungen vorgehen können.
  • die Stärkung der Grundeigentümer-Position im Gerichtsverfahren gegen Hausbesetzer.

Wir berichteten:

Vernehmlassungsergebnisse

Der BR erhielt überwiegend positive Rückmeldungen auf die entsprechenden Vorschläge.

In einzelnen Punkten schlug die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer allerdings Anpassungen, Präzisierungen oder Verschärfungen vor:

  • (weitere) Lockerung der Reaktionsfrist
    • Streichung oder Ersetzen des unbestimmten Rechtsbegriffs «sofort»
  • Einspracheverfahren
    • Das Einspracheverfahren soll noch eigentümer- bzw. besitzerfreundlicher ausgestaltet werden.
  • Klärung der Revisionsauswirkungen auf die Polizeipraxis
    • Es sollen die Auswirkungen auf die polizeiliche Praxis bei Hausbesetzungen geklärt werden.

BR-Auftrag für Ausarbeitung einer Botschaft

Der BR hat angesichts der Vernehmlassungsergebnisse das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt,

  • die Anpassungsvorschläge zum Vorentwurf zu prüfen und
  • gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft auszuarbeiten.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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