LAWNEWS

Ehescheidung

QR Code

Gehobene finanzielle Verhältnisse: Festlegung des Kindes- und Ehegattenunterhalts

Datum:
13.07.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Unterhalt
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 176 ff.

Strittig war u.a. die Höhe der Ehegatten- und Kinderalimente.

Im Rahmen der einstufigen Unterhaltsberechnung kann im Einzelfall eine Vervierfachung des Grundbetrags gerechtfertigt sein:

  • Konkrete Umstände
    • Je nach den konkreten Umständen ist es zulässig, einer Partei bei der Berechnung ihres Bedarfs
      • nicht die tatsächlichen, freiwillig tief gehaltenen Wohnkosten,
      • sondern denjenigen Betrag anzurechnen, den sie verbrauchen dürfte.
  • Keine Mankosituation
    • Damit seitens der unterhaltsberechtigten Partei die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens infrage kommt,
      • muss nicht eine eigentliche Mankosituation vorliegen.
  • Ohne Versöhnungschance Anwendung des Eigenvorsorgungs-Primat
    • Besteht keine vernünftige Aussicht auf Wiederaufnahme des Ehelebens mehr,
      • gilt das Primat der Eigenversorgung und
      • damit grundsätzlich eine Obliegenheit
        • zur (Re-)Integration in den Arbeitsprozess bzw.
        • zur Pensumausdehnung einer bestehenden Tätigkeit.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.