LAWNEWS

Eherecht / Ehescheidung / Kindsrecht

QR Code

Reduktion oder Aufhebung von Kinderunterhaltszahlungen: Bereits ab Verfahrenseinleitung oder erst im Urteilszeitpunkt?

Datum:
27.10.2022
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Ehescheidung / Ehetrennung, Eherecht / Eheschliessung / Ehe, Familie, Ehe, Konkubinat, Kindsrecht, Kindsrecht
Stichworte:
Kinder, Kinderunterhalt, Unterhaltsanpassung, Unterhaltszahlungen
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 286

Der Unterhaltsgläubiger darf erst ab Verfahrenseinleitung mit der Reduktion bzw. Aufhebung der Unterhaltsbeiträge rechnen.

Es rechtfertigt sich eine rückwirkende Unterhaltsanpassung regelmässig auch dann nicht, wenn der Abänderungsgrund schon vor der Verfahrenseinleitung eingetreten ist:

  • Erscheint die Rückzahlung von während der Verfahrensdauer bezahlten und vom Unterhaltsgläubiger verbrauchter Unterhaltszahlungen unzumutbar,
    • kann der Urteilszeitpunkt als Beginn für die angepassten Unterhaltszahlungen bestimmt werden.

BGer 5A_799/2021 vom 12.04.2022

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.