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Abgangsentschädigung

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Abgangsentschädigung und Sozialversicherungsrecht

Rechtsgebiet:
Abgangsentschädigung
Stichworte:
Abgangsentschädigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

AHV

Allgemein

  • Massgebender Lohn: jedes Entgelt (AHVG 5 Abs. 2)
  • Ausnahmen: Sozialleistungen + anlässlich besonderer Ereignisse erfolgte Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer

Abgangsentschädigung

  • Abgangsentschädigungen stellen keinen massgebenden Lohn dar (AHVV 8ter).

BVG

Allgemein

  • Massgebender Lohn: Lohn nach AHVG (BVG 7 Abs. 2)
  • Abweichung von AHVG-Lohn: durch Vorsorgeeinrichtung möglich (BVV2 3)

Abgangsentschädigung

  • Für die Beurteilung, ob die Abgangsentschädigung BVG-pflichtig ist, bedarf es der Abklärung bei der Vorsorgeeinrichtung.

UVG

Allgemein

  • Massgebender Lohn: Lohn nach AHVG (UVV 22)
  • Abgangsentschädigung: Entschädigung aus Auflösung des Arbeitsverhältnisses, wozu Abgangsentschädigungen zählen, gelten nicht als massgebender Lohn (UVV 22 Abs. 2 lit. d).

AVIG

Allgemein

Abgangsentschädigung

  • Aus Aktualitätsgründen empfehlen wir eine Vorabklärung bei der zuständigen Sozialversicherungsinstitution.

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