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Abgangsentschädigung

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Entschädigungspflicht

Datum:
06.07.2009
Update:
21.09.2022
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Abgangsentschädigung ist geschuldet, wenn der Arbeitnehmer

  • mindestens 50 Jahre alt ist und
  • eine mindestens 20-jährige Betriebszugehörigkeit ausweisen kann.

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