Bei der begrifflichen Abgrenzung muss zwischen der Abgangsentschädigung im engeren, gesetzlichen Sinne und der Abgangsentschädigung im weiteren Sinne unterschieden werden.
Weiter muss die Abgangsentschädigung von der Entlassungsabfindung und der Rentengarantie für die Frühpensionierung abgegrenzt werden.
» Abgangsentschädigung im engeren Sinne