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Abgangsentschädigung

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Fälligkeit

Rechtsgebiet:
Abgangsentschädigung
Stichworte:
Abgangsentschädigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Abgangsentschädigung

  • ist nach Gesetz (ohne Abrede)
    • mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig
  • kann durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Richterspruch
    • auf einen späteren Zeitpunkt fällig gestellt werden.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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