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Amtshilfe

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Interkantonale Amtshilfe

Rechtsgebiet:
Amtshilfe
Stichworte:
Amtshilfe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtliche Grundlagen

  • Art. 44 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (SR 101): „Bund und Kantone leisten einander Amts- und Rechtshilfe“
  • Die Amtshilfe ist überdies in zahlreichen Gebieten des eidgenössischen und kantonalen Rechts ausdrücklich verankert.

Anwendungsbereich

Amtshilfe wird auf Ersuchen und im Einzelfall geleistet; sie wird gewährt, wenn nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.  Als Schranken der Amtshilfe fallen insbesondere das Amtsgeheimnis und der Datenschutz in Betracht.

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