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Zivilprozessrecht / Internationales Recht

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BR schlägt Parlament Beitritt zu Haager Gerichtsstandsübereinkommen vor

Datum:
24.05.2023
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Zivilprozessrecht
Thema:
Gerichtsstandsübereinkommen
Stichworte:
Botschaft, Gesetzesentwurf, Parlamentsvorlage
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Schweiz soll laut Bundesrat (BR) dem Haager Gerichtsstandsübereinkommen beitreten.

Daher hat der BR an seiner Sitzung vom 24.05.2023 die dazugehörige Botschaft verabschiedet.

Der Beitritt zum Übereinkommen soll folgende Vorteile verwirklichen:

  • Schaffung von Rechtssicherheit;
  • Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Einleitung

Mit einer Motion wurde der BR beauftragt, einen Bundesbeschluss zur Ratifikation des Übereinkommens vorzulegen.

Vernehmlassung

Der BR hatte im März 2022 einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt, befristet bis 07.07.2022.

Wir berichteten:

Vernehmlassungsergebnisse

Die Mehrheit der Vernehmlassungs-Teilnehmer ist der Ansicht, dass ein Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen grenzüberschreitende Rechtstreitigkeiten berechenbarer macht und für den Wirtschaftsstandort Schweiz von grossem Interesse ist:

  • Gemäss den Antworten aus der Vernehmlassung ist das Übereinkommen aus einem weiteren Grund wichtig:
    • Mehrere Kantone (BE, GE, ZH) erwägen die Schaffung von Gerichten, die auf internationale Handelsstreitigkeiten spezialisiert sind.
  • Damit diese noch zu schaffenden Gerichte Bedeutung erlangen,
    • müssen deren Urteile im Ausland
      • anerkannt werden und
      • vollstreckbar sein.
  • Mit dem Beitritt zum Haager Gerichtsstandsübereinkommen werden diese Vorhaben erst möglich.

Das Übereinkommen muss vom Parlament genehmigt werden.

Verabschiedung von Gesetzesentwurf und Botschaft zuhanden des Parlaments

Der BR hat nun von den Vernehmlassungs-Ergebnissen Kenntnis genommen.

Die entsprechende Botschaft hat er zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Dokumente

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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