Verfügbarkeit der Forderung
- Gegenwärtige Schuld
- Künftige oder bedingte Schulden, sofern und soweit Hauptschuld wirksam wird [vgl. OR 492 Abs. 2 Satz 2]
- Sicherung einer beliebigen Zahl von Forderungen
- Einschränkung durch Auslegung nach Vertrauensprinzip
- Nichterfassung bestimmter Forderungen durch die Bürgschaft
- Vgl. BGE 128 III 434 ff.
- Einschränkung durch Auslegung nach Vertrauensprinzip
Akzessorietät der Bürgschaft
- Grundsatz
- Voraussetzung einer bestehenden Hauptschuld
- Ausnahme
- Möglichkeit, einen Bürgen zu verpflichten, für eine unverbindliche oder verjährte Schuld einzustehen
Subsidiarität der Bürgschaft
Die Bürgschaft ist im Verhältnis zur Hauptschuld immer eine subsidiäre Verpflichtung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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