Erlöschen der Hauptschuld
- Tilgung
- Rückgabe der Bankbürgschaftsurkunde
- Schulderlass
- Neuerung (Novation)
- Vereinigung von Schuldner- und Bürgen-Position (unechte Konfusion)
- Unmöglichkeit
Verzicht des Gläubigers auf die Bankbürgschaft
- Rückgabe der Bankbürgschafts-Urkunde
Zeitablauf
- Allgemein
- Geltendmachung der Forderung noch binnen 4 Wochen möglich [vgl. OR 510 Abs. 3]
- Anzeigeobliegenheit des Gläubigers an den Bürgen [vgl. OR 510 Abs. 3 in analoger Anwendung; BGE 125 III 322 ff.]
- Eine Klage innert der Geltendmachungsfrist ist nicht erforderlich
- Befreiung des Bürgen durch Leistung einer Realsicherheit möglich [vgl. OR 510 Abs. 4]
- bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen Bürgschaften natürlicher Personen
- nach 20 Jahren seit Erklärungsabgabe
- Prolongation höchstens auf 10 Jahre [vgl. OR 509]
Inanspruchnahme
-
siehe Umfang der Haftung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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