LAWINFO

Bankbürgschaft

QR Code

Verhältnis Bürge vs. Hauptschuldner

Rechtsgebiet:
Bankbürgschaft
Stichworte:
Bankbürgschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sicherstellung und Befreiung

  • Bürgenanspruch
    • Der Bürge hat einen Sicherungsanspruch und im Falle der Fälligkeit der Hauptschuld einen Befreiungsanspruch
      • wenn der Hauptschuldner den mit dem Bürgen getroffenen Abreden zuwiderhandelt, namentlich die auf einen bestimmten Zeitpunkt versprochene Entlastung des Bürgen nicht bewirkt;
      • wenn der Hauptschuldner in Verzug kommt oder durch Verlegung seines Wohnsitzes in einen andern Staat seine rechtliche Verfolgung erheblich erschwert;
      • wenn durch Verschlimmerung der Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners, durch Entwertung von Sicherheiten oder durch Verschulden des Hauptschuldners die Gefahr für den Bürgen erheblich grösser geworden ist, als sie bei der Eingehung der Bürgschaft war.
    • Befreiungsmöglichkeiten
      • Zahlung der Hauptschuld
      • Vorschlag eines neuen Bürgen (Befreiung durch den weiteren Bürgschaftsvertrag)
  • Vgl. OR 506

Rückgriffsrecht

  • Legalzession bzw. Subrogation
    • Zahlung der Hauptschuld durch Bürgen lassen Forderung, Pfandrechte und Sicherheiten von Gesetzes wegen auf den Bürgen übergehen [vgl. OR 507 Abs. 1]
  • Meldepflicht des Bürgen
    • Der Bürge hat den Hauptschuldner über die Zahlung zu informieren
    • Leistet der Hauptschuldner mangels Information des Bürgen nochmals (Doppelzahlung), verliert letzterer den Regressanspruch [vgl. OR 508]
    • Der Bürge kann gegen den Gläubiger in der Folge nur noch unter dem Titel der ungerechtfertigten Bereicherung vorgehen
  • Beginn der Verjährungsfrist für die Regressforderung
    • Die Verjährungsfrist der Regressforderung beginnt mit der Zahlung des Bürgen an den Gläubiger zu laufen [vgl. OR 507]
  • Vgl. OR 507

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.