Weitere Rechtsgeschäfte, die einen Vertragspartner zu einer künftigen Leistung verpflichten, sind:
- Konventionalstrafe
- = Nebenleistung, die vom Schuldner selbst (und nicht von einem Dritten) im Rahmen eines andern als eines Sicherungsvertrages zugesagt wird
- Versicherungsvertrag
- = Verpflichtung des Versicherers, den Versicherungsnehmer oder einen Dritten vor den Folgen eines befürchteten Ereignisses oder Risikos (gegen Zahlung einer Prämie) finanziell zu schützen