Eine Forderung kann durch eine sog. Realsicherheit oder Personalsicherheit gesichert werden. Wegen der grösseren Sicherheit wird in der Praxis der Realsicherheit Vorzug gegeben.
Die folgende Übersichtstabelle enthält eine Einordnung der verschiedenen Sicherungsmittel sowie weiterführende Links mit Detailinformationen zu den einzelnen Sicherheiten.
Überblick: Sicherheiten
SICHERHEITEN-ARTEN
Für eine schnelle Orientierung über die Sicherheitsart in der Praxis sind folgende Klassifizierungen wie Gesetzliche Sicherheiten, rechtsgeschäftliche Sicherheiten, Realsicherheiten und Personalsicherheiten üblich:
- Sicherheitsarten nach der Grundlage
- Gesetzliche Sicherungen
- Rechtsgeschäftliche Sicherungen
- Sicherheitsarten nach dem Sicherungsgegenstand
REALSICHERHEITEN
Mittels Realsicherheiten (auch Sachsicherheiten), insbesondere durch Immobiliarsicherheiten (Grundpfandrechte, d.h. beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken) und durch Mobiliarsicherheiten (Verpfändung beweglicher Sachen), werden im Bankwesen gegenwärtige oder künftige Guthaben gesichert, wobei bei Nichtbezahlung des Schuldners der Gläubiger sich durch Verwertung der Realsicherheiten befriedigen kann:
PERSONALSICHERHEITEN
Mittels Personalsicherheit (Garantien (Bankgarantie, Patronatserklärung), Bürgschaften, Schuldbeitritt und Vertragsstrafen) werden im Bankwesen eine Darlehen und Kredite abgesichert, wobei bei Nichtzahlung des Schuldners die Person des Sicherheitsgebers in Anspruch genommen werden kann:
WEITERE SICHERUNGSFORMEN
Nebst der klassischen Real- und Personalsicherheiten kommen zur Absicherung des Gläubigers auch andere, weniger gebräuchliche Sicherheitsformen zum Einsatz:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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