Bei Inanspruchnahme der Bankgarantie trifft die Bank:
- Abrechnungspflicht
- Rechnungsstellung für ihre Aufwendungen (Anspruch auf Verwendungsersatz)
- Grundlage
- OR 402 Abs. 1
- Zahlungen
- für die sich die Bank verpflichtet erachten musste und durfte
- zu denen die Bank gerichtlich verpflichtet wurde
- Rechtskosten
- bei unklarer Rechtslage
- zur Abwehr einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme
- für rechtliche Schritte der Bank, die der Garantieauftraggeber bei ihr veranlasste
- Sonstige Kosten
- die entstanden sind, weil die Bank die Interessen des Garantieauftraggebers in vertretbarer Weise gewahrt hat
- ev. Schadensersatzpflicht, aber nur, soweit der Garantieauftraggeber nicht nachweisen kann, dass der Schaden ohne sein Verschulden entstanden ist
- Grundlage
Weiterführende Informationen
- Einfacher Auftrag | einfacher-auftrag.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.