Bei Inanspruchnahme der Bankgarantie trifft die Bank:
- Abrechnungspflicht
- Rechnungsstellung für ihre Aufwendungen (Anspruch auf Verwendungsersatz)
- Grundlage
- OR 402 Abs. 1
- Zahlungen
- für die sich die Bank verpflichtet erachten musste und durfte
- zu denen die Bank gerichtlich verpflichtet wurde
- Rechtskosten
- bei unklarer Rechtslage
- zur Abwehr einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme
- für rechtliche Schritte der Bank, die der Garantieauftraggeber bei ihr veranlasste
- Sonstige Kosten
- die entstanden sind, weil die Bank die Interessen des Garantieauftraggebers in vertretbarer Weise gewahrt hat
- ev. Schadensersatzpflicht, aber nur, soweit der Garantieauftraggeber nicht nachweisen kann, dass der Schaden ohne sein Verschulden entstanden ist
- Grundlage
Weiterführende Informationen
- Einfacher Auftrag | einfacher-auftrag.ch