Die Rückgarantie (auch: Gegengarantie) gelangt oft bei der indirekten Bankgarantie im Verhältnis Erstbank und Zweitbank zum Einsatz, indem die auftraggebende Erstbank der Zweitbank den Aufwandersatz sichert. Die Rückgarantie wird heute als selbständig zum Auftrag hinzutretende Garantie qualifiziert.
Literatur
- KLEINER BEAT, Bankgarantie – Die Garantie unter besonderer Berücksichtigung des Bankgarantiegeschäfts, 4. vollständig neu bearbeitete, erweiterte und international ausgerichtete Auflage mit neuen Textmustern, Zürich 1990, N 20.07 ff. und 21.66 ff.