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Bankenrecht / Finanzmarktrecht

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Credit Suisse: Von der Vorzeigebank zum Sanierungsfall

Datum:
20.03.2023
Rubrik:
Berichte
Rechtsgebiet:
Bankenrecht
Thema:
Credit Suisse
Stichworte:
Credit Suisse, too big to fail
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Ethik und eine Chronologie

Die Einleitung

Unser Redaktionsteam befasste sich am Rande mit der Causa «Credit Suisse» mit deren Herkunft und ihren Problemen, namentlich in den Beiträgen

Die Ethik

Monika Roth ist Advokatin, Wirtschaftsmediatorin und em. Professorin der Universität Luzern. Aufgrund ihres breiten Erfahrungshintergrundes befasst sie sich seit Jahren und regelmässig mit Compliance- und Corporate Governance-Fragen. Es war für unser Redaktionsteam jeweilen eine Freude, ihre auf den Punkt gebrachten Bücher zu rezensieren.

Das letzte Werk betraf wiederum Compliance- und Corporate-Governance-Fragen, mit einem «merkwürdigen» Buchtitel:

Im Rahmen unserer Buchrezension vom 25.03.2022, also vor rund einem Jahr, liessen wir, vom Redaktionsteam, uns angesichts des Werkinhaltes, zu folgendem Hinweis hinreissen:

 

«Die Vernachlässigung von Corporate Governance und Compliance kann für ein Unternehmen existenzbedrohend sein. Die Erhaltung der Unternehmenskultur und der Unternehmensethik ist extrem wichtig. Wie schwierig die Wiederherstellung ist, lässt sich aus den derzeit beinahe täglichen Berichterstattungen der Tages- und Wirtschaftspresse zu einem Bankunternehmen erkennen. – Vielleicht sollte das Bankkader für die Schärfung der Mitarbeiterethik „99 ONE PAGERS“ zur Unternehmens-Pflichtlektüre erklären.»

Der Schicksalstag

Gestern, Sonntag, 19.03.2023, wurde das Ende der Credit Suisse (CS) besiegelt. Die Nichtwiederherstellung des Vertrauens in die Bank und ihre Mitarbeiter hat zu einem Vertrauensverlust bei den Kunden und zu einem erschreckend schnellen Vermögensabfluss geführt, was im Interbankensystem der weltweit bzw. global tätigen Bank, Sanierungsaufforderungen verschiedener Notenbanken und Finanzminister auslöste. Es bestand das Risiko, dass die Bank durch ihre Isolation im internationalen Bankenverkehr weder ihre Transaktionsobliegenheiten hätte erfüllen können, noch am Finanzmarkt hätte Refinanzierungen beschaffen können. Die Darstellung der Folgen könnten beliebig fortgesetzt werden.

Der Staat Schweiz musste zur Aufrechterhaltung der internationalen Finanz- und Währungssysteme sowie der Bewahrung der schweizerischen Volkswirtschaft vor einem Schaden durch eine Sofortmassnahme Einfluss nehmen:

  • Entweder die Übernahme der CS durch die UBS oder die Verstaatlichung der Bank.

Überraschend war, wie schnell der «Stecker» gezogen werden musste.

Zum Live-Ticker des TAGESANZEIGERS:

Die Chronologie

Die Handelszeitung (HZ) hat in ihrer online-Ausgabe vom 19.03.2023 in einer «Analyse zur Krisenbank – So wurde aus der Credit Suisse ein Sanierungsfall» die History, die zum Niedergang der CS führte, aufgearbeitet.

Statt einer Informations-Wiederholung kann auf diesen Beitrag verwiesen werden.

Die Boni

Am Schicksalstag wurde das Thema «Boni» nicht wesentlich erwähnt.

Die bei der «Credit Suisse» einmal bekanntgegebenen Relationen von Unternehmensgewinn und Boni liessen jeden wirtschaftlich denkenden Unternehmer und Aktionär aufhorchen:

  • Reingewinn Aktionäre 2013 – 2021: CHF 1,7 Mrd.
  • Variable Vergütungen 2013 – 2021: CHF 26,3 Mrd.

s.e.&o.

Auf das sog. «Boni-Problem» wurde schon lange hingewiesen.

Die praxisfremde «Too big to Fail»-Regelung

Aus der Causa «Credit Suisse» sollte der Gesetzgeber die Lehren ziehen, wie eine systemrelevante Bank schnell zu einem Sanierungsfall wird und wie der Vertrauensverlust bei Kunden sowie bei den Teilnehmerbanken des verzweigten Interbankensystems zu einem abrupten Ende führen können. Eine Sanierung der betroffenen Banken-Entity und der Einlegerschutz etc. allein sind zu kurz gedachte Positionen.

Anzuregen wäre folgendes:

  • Berücksichtigung des Umstandes, dass andere Banken aus Sorgfaltsgründen und zum Selbstschutz berechtigt sind, ihren Geschäfts- und Transaktionskontakt im Interbankenverkehr mit dem schweizerischen systemrelevanten Unternehmen zu stoppen.
  • Bei systemrelevanten Unternehmen sollten «Leerverkäufe» verboten werden.
  • Notwendig wäre auch eine Abschottung der jeweiligen Ausland-Entity des Banken-Konzerns und ein Cash-Pooling-Verbot.

Allgemein sind global tätige, grosse Unternehmen zunehmend schwierig zu steuern, v.a. auch wegen der nun eingesetzten Abstandnahme von der Globalisierung, der zunehmenden Abschottung einzelner Märkte und der Mentalitätsunterschiede in der Rechtsverfolgung.

Alle international tätigen Unternehmen sollten die Analyse der einzelnen Länderrisiken mit Bezug auf das Schweizer Mutterhaus zuoberst auf die Pendenzenliste setzen.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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