Die Exportrisikogarantie (ERG) aus dem Jahre 1958 ist im Rahmen des Gesetzes über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) 2004 durch die neue Exportrisikoversicherung ersetzt worden.
Die Schweizerische Exportrisikoversicherung bietet Schweizerischen Exporteuren die Möglichkeit das private Käuferrisiko zu decken. Sie übernimmt gegen eine Prämie die politischen und wirtschaftlichen Risiken von Exportgeschäften, namentlich Zahlungsausfälle.
Der damals bestehende selbständige Fonds wurde 2007 in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt als Rechtsträger mit dem Namen Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) umgewandelt.
Alternative:
- Private Versicherer
Literatur
- HELBLE YVONNE / GYGI BEAT, Exportgeschäfte absichern – Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nehmen Versicherungen in Anspruch, um Risiken bei Ausfuhren abzudecken. Staatliche Träger wie die Serv sichern etwa Zahlungsausfälle von Exporteuren und Kunden ab. Firmen können dadurch in fernen Märkten Fuss fassen, in: Neue Zürcher Zeitung, Equity Unternehmenspraxis, vom 28.03.2013, Nr. 73, S. 34 f.
Weiterführende Informationen
- Bundesgesetz Entwurf über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (Exportrisikoversicherungsgesetz, SERVG) | news.admin.ch
- SERV | serv-ch.com
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