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Bankgarantie

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Arrest

Rechtsgebiet:
Bankgarantie
Stichworte:
Bankgarantie
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Garantieparteien können mit der Arrest-Massnahme eines Dritten konfrontiert werden.

Dabei geht es um folgendes:

  • Direkte Garantie
    • Arrest-Definition
      • Arrest   =   amtliche Beschlagnahme eines schuldnerischen Vermögenswertes im Hinblick auf eine spätere Zwangsvollstreckung
      • vgl. SchKG 271 Abs. 1 Ziffer 4 i.V.m. SchKG 272 Abs. 1 Ziffer 2
    • Ziele des Arrestierenden
      • Verarrestierung des bedingten Anspruchs des Garantiebegünstigten gegenüber der garantierenden Bank auf Garantie-Honorierung
      • Ausnahme?
        • Frage, ob der Garantieauftraggeber selbst den Garantieanspruch mit Arrest belegen kann, weil dieser befürchtet, der Begünstigte stehe kurz davor, die Bankgarantie zu Unrecht zu beanspruchen
        • Technisch möglich, aber Verhinderung des Rechts des Begünstigten stellt aller Voraussicht nach Rechtsmissbrauch dar und ist damit unzulässig
        • Unzulässigkeit der Arrestnahme durch den Garantieauftraggeber gilt heute als international anerkannt
    • Dritter (Drittgläubiger)
      • =   Gläubiger des Garantiebegünstigten
    • Bank (Garantiebeauftragte)
      • =   Garantiebeauftragter des Schuldners (Garantieauftraggebers)
    • Begünstigter (Gläubiger)
      • =   Gläubiger der gesicherten Leistung aus dem Hauptvertrag
    • Schuldner (Garantieauftraggeber)
      • =   Schuldner der gesicherten Leistung aus dem Hauptvertrag
  • Indirekte Garantie
    • Mit KLEINER BEAT, a.a.O., N 22.26 f., ist anzunehmen, dass der Anspruch der zweiten Bank gegenüber der Erstbank, aus Auftrag oder Rückgarantie, nicht verarrestiert werden kann
  • International Spezielles
    • Beauftragte Bank kann ggf. trotz Verarrestierung der Begünstigtenforderung, trotz Verbot der Garantieleistung oder zur Vermeidung eines Konflikts mit der Zweitbank gezwungen sein, um die Zulassung als akkreditierte Garantiebank nicht zu verlieren, zu leisten; so motivierte Leistungen kann sie dem Garantieauftraggeber nicht belasten
    • Alles Weitere in solch komplexen Situationen ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen

Literatur

  • KLEINER BEAT, Bankgarantie – Die Garantie unter besonderer Berücksichtigung des Bankgarantiegeschäfts, 4. vollständig neu bearbeitete, erweiterte und international ausgerichtete Auflage mit neuen Textmustern, Zürich 1990, N 22.21 ff.
  • GUTZWILLER P. CHRISTOPH, Bankgarantien als Rechtsöffnungstitel, in SJZ 99 (2003) S. 249

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