In der Regel wird die Baueinsprache aus gutem Grund gemacht. Missbräuchliche Baueinsprachen sollen die Ausnahme bilden.
Gegenleistungsloser Rückzug
Ein vorbehaltsloser Einspracherückzug wird meistens dann erfolgen, wenn der Bauherr die gewünschten Aenderungen am Bauprojekt vornimmt.
Rückzug gegen Entschädigung
Lässt sich eine Projektänderung aus technischen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen nicht bewerkstelligen, bieten Bauherren Ausgleichsleistungen an. Es sind dies zum Beispiel:
- Sichtschutzwand bei grenznahmen Aussen-Parkplatz
- Gesamterneuerung einer Zufahrtsstrasse, wo Uebernutzung geltend gemacht wird
- Terrainanpassungen mit neuer Gartengestaltung beim Einsprecher
- Aufzahlung eines Teilbetrages in Geld
Es ist nicht verboten, sich den Rückzug entschädigen zu lassen. Es sollte auch Ziel des Einsprechers sein, sich nicht den Rückzug abfinden zu lassen, sondern die durch das Neubau-Projekt entstehenden Nachteile angemessen ausgleichen zu lassen.
Übermässige Entschädigungsforderungen des Einsprechers
Falls die geforderte Entschädigung offensichtlich übersetzt ist und durch Drohungen der Rechtsmittelergreifung mit Zufügung von Verzögerungsschaden erzwungen werden soll, kann auf strafrechtlich unter Strafe gestellte Nötigung oder gar Erpressung geschlossen werden.
Vgl. auch NZZ vom 8./9.07.2006 Nr. 156, S. 16 „Einsprache als Erpressung“, BGE vom 12.06.2006 (6S.7/2006 und 6S. 8/2006).
Rückforderungsansprüche?
Die Rückforderung einer Zahlung, die als einziger zumutbarer Ausweg zur Baufreigabe erscheint, ist grundsätzlich zulässig , wenn sich der Bauherr über die Schuld im Irrtum befunden hat (OR 63 Abs. 1). Der Bauherr ist für den Nachweis von Zwangslage und nachbarlichen Missbrauch beweispflichtig. Bei Bauprofis wird der Irrtum über die Schuldpflicht in aller Regel zu verneinen sein.
Achtung!
- Lassen Sie den durch das Bauprojekt verursachten Minderwert Ihres Grundstückes fachmännisch bewerten; dies schafft nicht nur eine verlässliche Verhandlungsgrundlage, sondern schützt Sie auch vor Pressionsvorwürfen.
- Orientieren Sie die Entschädigungsforderung nie an den Verzögerungskosten des Bauherrn!
- Vermeiden Sie Drohungen mit unlauteren Mitteln (Zufügung von Verzögerungsschaden).
- Suchen Sie andere Kompensationsmittel als Geld; manchmal gibt es sogar eine Win-Win-Lösung (üblichstes Beispiel: Unterniveau-Garage als Grenzbau, der nicht ganz unterirdisch ist [vorher Bauabstands-Diskussion / nachher sogar Überbau mit PP-Nutzungsrecht ohne Beteiligung an Erschliessungskosten]).