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Baukonsortium

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Baukonsortium
Stichworte:
Baukonsortium
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Folgende Haupterscheinungsformen möglicher Baukonsortien werden unterschieden:

Arbeitsgemeinschaft (sog. ARGE) bzw. Unternehmerkonsortium:

Mehrere Bauunternehmer schliessen sich durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Verwirklichung eines gemeinschaftlichen Bauprojektes zusammen.

» Detailinformationen zur Arbeitsgemeinschaft / ARGE

Planerkonsortium:

Mehrere Planer (Architekten, Ingenieure oder andere Fachleute des Baugewerbes) derselben oder verschiedener Fachrichtungen projektieren gemeinsam ein Bauwerk und/oder leiten dessen Ausführung.

Bauherrenkonsortium:

Mehrere Bauherren planen gemeinsam die Überbauung eines Grundstücks; sie erstellen die Bauten und behalten diese für sich oder verkaufen sie an Dritte.

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