Baugarantie | |||
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Gegenstand |
Beispiel |
Deckung |
Beschränkungen |
Sicherheitsleistung der am Bau beteiligten Unternehmen |
Gewährleistung nach Gesetz |
Haftung während 5 Jahren |
Unterbliebene Fertigstellungs-arbeiten sind keine Mängel |
Gewährleistung nach SIA Norm 118 Art. 181 |
Haftung während
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Unterbliebene Fertigstellungs-arbeiten sind keine Mängel |
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Probleme / Vorteile für den Bauherrn |
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LAWINFO
Bauwesenversicherung
Baugarantie
Rechtsgebiet:
Bauwesenversicherung
Stichworte:
Bauversicherung, Bauwesenversicherung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG