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Besteuerung Privatpersonen

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Besteuerung Privatpersonen
Stichworte:
Besteuerung, Besteuerung Privatpersonen, Steuern
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Besteuerung wird abgegrenzt zur:

  • selbständigen Erwerbstätigkeit
  • gelegentlichen Tätigkeit
  • zum Hobby
  • privaten Vermögensverwaltung
  • Unternehmensbesteuerung

Abgrenzung zur selbständigen Erwerbstätigkeit

=   Der Selbständigerwerbende grenzt sich dadurch von einer Privatperson ab, dass er beim Arbeitserwerb nicht in einem weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnis steht, sondern kumulativ folgende Elemente einer selbständigen Erwerbstätigkeit erfüllt:

  • Eigenes Risiko
  • Freie Organisation
  • Teilnahme am Wirtschaftsverkehr
  • Gewinneignung der Tätigkeit
  • ständige selbständige Tätigkeit.

Abgrenzung zur gelegentlichen Tätigkeit

=   Der sporadischen Tätigkeit fehlen trotz Auftragsverhältnis und Unternehmerrisiko

  • Planmässigkeit
  • Dauer.

Abgrenzung zum Hobby

=   Dem Nachgehen einer Liebhaberei bzw Hobby geht ab:

  • Gewinnabsicht

Indiz für fehlende Gewinnstrebigkeit:

  • dauernder finanzieller Misserfolg der Tätigkeit
  • keine erfolgsgetriebene Tätigkeit.

Relevanz in steuerlicher Hinsicht:

  • Abgrenzung Hobby von selbständiger Erwerbstätigkeit beeinflusst:
    • Wertveränderung von Vermögenspositionen
    • Verlust-Geltendmachung.

Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung

=   Die Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung von selbständiger Erwerbstätigkeit

betrifft meistens die Themen:

  • Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
  • Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel
  • Gewerbsmässiger Kunsthandel.

Indiz für Gewinnstrebigkeit:

  • Systematisches und planmässiges Vorgehen
  • Häufigkeit der Geschäfte
  • Kurze Besitzesdauer
  • Enger Zusammenhang der Geschäfte mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen
  • Einsatz spezieller Fachkenntnisse
  • Erheblicher Fremdmitteleinsatz
  • Wiederanlage der Gewinne in gleiche Anlagegegenstände.

Relevanz in steuerlicher Hinsicht:

  • Wechsel des Steuerpflichtigen vom unselbständig zum selbständig Erwerbenden
  • Privatvermögen wird zu Geschäftsvermögen
  • Keine steuerfreie Kapitalgewinne mehr; Kapitalgewinne sind einkommensteuerpflichtig
  • Rechtsunsicherheit für Steuerpflichtige, die ihr Privatvermögen intensiv betreuen bzw. bewirtschaften.

Weiterführende Informationen

Besteuerung von Selbständigerwerbenden

ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vom 27.07.2012

Höhn E. / Waldburger R., Steuerrecht, Band II, 9. Auflage, Bern/Stuttgart/Wien 2002, S. 212 – 216

Abgrenzung zur Unternehmensbesteuerung

=   Besteuerung von Kapitalgesellschaften (AG, KommAG, GmbH)

Weiterführende Informationen

Unternehmenssteuern in der Schweiz

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