LAWINFO

Besteuerung Selbständigerwerbende

QR Code

Selbständige Erwerbstätigkeit – mit Unternehmen

Rechtsgebiet:
Besteuerung Selbständigerwerbende
Stichworte:
Besteuerung, Besteuerung Selbständigerwerbende, Steuern, Steuern Selbständigerwerbende
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Definition?

Eine gesetzliche Definition der selbständigen Erwerbstätigkeit fehlt. Einzig in DBG 18 zählt der Gesetzgeber nur mögliche Tätigkeitsgebiete für eine selbständige Erwerbstätigkeit auf. Eine Definitionsfestlegung überlässt Lehre und Rechtsprechung.

DBG 18 – Nicht Definition, aber Aufzählung der Tätigkeitsgebiete

„… alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe- Land- und Forstwirtschaftsbetrieb aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit„.

Tätigkeitsgebiete

  • Handels-, Industrie- und Gewerbebetriebe
  • Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
  • Freie Berufe

Rechtsformen

Ungeschriebene Voraussetzung bildet das Vorhandensein eines Personenunternehmens:

  • Einzelunternehmen *)
  • Einfache Gesellschaft
  • Kollektivgesellschaft (KLG)
  • Kommanditgesellschaft (KMG)

*) Ob die Situation eines Freiberuflers (ohne Unternehmen; vgl. Erwerbstätigkeit (ohne Unternehmen)/selbständige Erwerbstätigkeit (freie Berufe) / DBG 18: „freie Berufe“) oder eines Einzelunternehmens gegeben ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden; akademische Berufsgattungen gelten als freie Berufe.

Merkmale

Stufe 1

Als kumulativ notwendige Merkmale einer selbständigen Erwerbstätigkeit gelten:

  • Eigenes Risiko
  • Freie Organisation
  • Teilnahme am Wirtschaftsverkehr
  • Gewinneignung der Tätigkeit.

Stufe 2

Sind die kumulativen Voraussetzungen gegeben, ist zu prüfen, ob vorliegt eine:

  • ständige selbständige Erwerbstätigkeit
  • nur gelegentliche selbständige Erwerbstätigkeit

Gefordert ist eine doch ständige Tätigkeit.

Die Details dieser 5 Voraussetzungen werden nachfolgend aufgearbeitet.

Eigenes Risiko

Voraussetzungen für eine Abgrenzung des Unternehmers von Unselbständigerwerbenden:

  • Tätigkeit in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
  • Tragung des Unternehmerrisikos
    • (Mit-)Beteiligung am Erfolg und Misserfolg
    • (Mit-)Tragung von Verlusten.

Freie Organisation

Voraussetzungen für eine Abgrenzung des Unternehmers von Unselbständigerwerbenden:

  • Freiheit des Unternehmers selber auszuwählen:
    • Kunden
    • Mitarbeiter
    • Betriebsabläufe
  • Keine Weisungsrechte des Kunden
  • Freie Organisation als Kriterium der wirtschaftlichen Unabhängigkeit

Teilnahme am Wirtschaftsverkehr

Voraussetzungen für eine Abgrenzung des Unternehmers von Unselbständigerwerbenden:

  • Erbringen von Lieferungen und Leistungen (L&L) an Dritte gegen Entgelt
  • nach aussen sichtbares Auftreten als Unternehmer

Gewinneignung der Tätigkeit

Voraussetzungen für eine Abgrenzung des Unternehmers von Unselbständigerwerbenden:

  • objektive Eignung der Tätigkeit, in absehbarer Zeit Gewinne zu erzielen
  • mehrere aufeinanderfolgende Misserfolge begründen noch keine unselbständige Erwerbstätigkeit
    • sofern die Handlungen des Steuerpflichtigen dem Grundsatze nach auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
    • lange Verlustphasen sind Indiz für fehlende Gewinneignung und damit für unselbständige Erwerbstätigkeit.

Ständige oder gelegentliche Tätigkeiten

Einleitung

Die Abgrenzung von ständigen und gelegentlichen Tätigkeiten soll helfen selbständige von bloss unselbständiger Tätigkeit zu trennen.

Für eine bloss gelegentliche Tätigkeit sprechen:

  • Indiz für Hobby bzw. Liebhaberei
  • Indiz für private Vermögensverwaltung.

Fokus

Die Abklärung „ständige oder gelegentliche Tätigkeit“ kann aufdecken:

  • Private Vermögensverwaltung als selbständige Erwerbstätigkeit
    • Verlust des Privilegs von steuerfreien Kapitalgewinnen
  • Liebhaberei als nur private Tätigkeit
    • Keine Aufwandabzüge
    • Keine Verlustverrechnung.

Indizien

Indizien für die eine SE- oder Nicht-SE-Tätigkeit bilden:

  • Einsatz von Fremdkapital
  • Einsatz von Fachkenntnissen
    • Zusammenhang mit der hauptberuflichen Tätigkeit?
  • Häufigkeit von Transaktionen / Besitzesdauer
  • Art der Wiederinvestition
  • Gesellschafter in einfacher Gesellschaft
  • Dauerhaftigkeit / Planmässigkeit

Die Indizien lassen Unschärfe und damit beachtlichen Interpretationsspielraum zu.

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.