Beschwerderückzug und Löschung des Betreibungsregistereintrages kommen im geschäftlichen Alltag relativ häufig vor. Mit Vorteil wird die Rückzugs- und Löschungs- mit der Zahlungsfrage verbunden.
Es empfiehlt sich in individuellen Vergleichsvereinbarungen den Betreibungsrückzug und die Löschung des Betreibungsregistereintrages als weitere Bestimmung mitzuvereinbaren und den Schuldner zu ermächtigen, die Anträge ebenfalls beim zuständigen Betreibungsamt stellen zu können.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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