Sollte der Arbeitgeber in der schriftlichen Kündigungsbegründung eine betriebsbedingte Kündigung geltend machen, erfolgte diese missbräuchlich, wenn er gleichzeitig einen neuen Mitarbeiter in der gleichen Funktion mit zeitnahem Eintritt verpflichtet. – Er läuft Gefahr, dass der angeblich betriebsbedingt entlassene Mitarbeiter eine missbräuchliche Kündigung geltend macht.
Tipps für Arbeitgeber:
- Die schriftliche Kündigungsbegründung ist sachlich zu formulieren.
- Begründen Sie konsequent und ehrlich: Schützen Sie nicht betriebliche Gründe vor, um dem Mitarbeiter die Sozialleistungen zu sichern; er dankt es Ihnen am Ende nicht. Kündigen Sie wegen seines Verhaltens und/oder seinen schlechten Leistungen, so nennen Sie in der Kündigungsbegründung nur diese Kündigungsmotive und nicht andere!
- Für den Fall, dass der Arbeitnehmer geltend macht, die Kündigung sei nicht betriebsbedingt, sondern missbräuchlich, sollten Sie die betriebsbezogenen Faktoren, die zur Kündigung führten, auch belegen können.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:ArbeitsunfallEinleitung zu Arbeitsunfall / BerufsunfallAutoren:LehrvertragEinleitung zum LehrvertragAutoren:ArbeitgeberhaftungEinleitung zur ArbeitgeberhaftungAutoren:Unternehmer-EhefrauenEinleitung zu Unternehmer-EhefrauenAutoren:ArbeitgebertodEinleitung zum ArbeitgebertodAutoren:Expats (Expatriates) / Inpats (I...Einleitung zu Expats (Expatriates) / Inpat...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht