Sollte der Arbeitgeber in der schriftlichen Kündigungsbegründung eine betriebsbedingte Kündigung geltend machen, erfolgte diese missbräuchlich, wenn er gleichzeitig einen neuen Mitarbeiter in der gleichen Funktion mit zeitnahem Eintritt verpflichtet. – Er läuft Gefahr, dass der angeblich betriebsbedingt entlassene Mitarbeiter eine missbräuchliche Kündigung geltend macht.
Tipps für Arbeitgeber:
- Die schriftliche Kündigungsbegründung ist sachlich zu formulieren.
- Begründen Sie konsequent und ehrlich: Schützen Sie nicht betriebliche Gründe vor, um dem Mitarbeiter die Sozialleistungen zu sichern; er dankt es Ihnen am Ende nicht. Kündigen Sie wegen seines Verhaltens und/oder seinen schlechten Leistungen, so nennen Sie in der Kündigungsbegründung nur diese Kündigungsmotive und nicht andere!
- Für den Fall, dass der Arbeitnehmer geltend macht, die Kündigung sei nicht betriebsbedingt, sondern missbräuchlich, sollten Sie die betriebsbezogenen Faktoren, die zur Kündigung führten, auch belegen können.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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