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Zahlungsverzugskündigung: Missbräuchlich späte Kündigung

Datum:
29.08.2018
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Anfechtbarkeit, Kündigung, Mietzins, missbräuchliche Kündigung, Zahlungsverzugskündigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 257d + OR 271

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist eine Kündigung wegen Zahlungsrückstands missbräuchlich, wenn die Kündigung, wie im vorliegenden Fall, erst zwölf Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist für die ausstehenden Mietzinse ausgesprochen wird.

Quelle

Berg 4A_244/2017 vom 04.09.2017

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