Allgemeines
Immer wird der die Voraussetzungen erfüllende Anteilseigner bei der Besteuerung der Dividenden zu einem bestimmten Prozentsatz entlastet.
Modell des Bundes
Kriterien
Einkommenssteuer | |
Umfang der Besteuerung | 60 % |
Umfang der Entlastung | 40 % |
Mindestbeteiligung in % | 10 |
Alternative Mindestbeteiligung in Mio. Franken |
— |
Vermögenssteuer Umfang der Entlastung |
— * |
Verschiedene Teilsatzverfahren in den einzelnen Kantonen
Kriterien
Alle Kantone mit Teilsatzverfahren sehen eine prozentual reduzierte Einkommensbesteuerung auf Dividenden vor,
- bei Vorliegen einer Mindestbeteiligung am Kapital der Gesellschaft in Prozenten
- einzelne Kantone alternativ auch, wenn die Beteiligung einen bestimmten Verkehrswert erreicht.
Verschiedene Kantone dehnen die Steuerreduktion auch auf die Vermögenssteuer aus.
Einen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Kantonen bietet die nachfolgende Tabelle:
Die einzelnen Milderungssysteme der Kantone sind in der folgenden Übersicht eingefangen:
* Die direkte Bundessteuer ist eine Einkommenssteuer, weshalb hier das Thema der Vermögenssteuer entfällt.