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Doppelbesteuerungsabkommen

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Internationale Steuerprinzipien

Erstellungsdatum:
04.04.2011
Aktualisiert:
30.09.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das internationale Steuerrecht kennt 4 Prinzipien der Anknüpfung der Steuerhoheit:

Wohnsitzlandprinzip

Die Person ist da steuerpflichtig, wo sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Quellenlandprinzip

Die Person ist da steuerpflichtig, wo sie ihr Einkommen generiert.

Welteinkommensprinzip

Der Steuerpflichtige wird mit seinem Welteinkommen besteuert.

Territorialitätsprinzip

Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen besteuert, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.

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