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Ehrverletzung

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Rechtsgebiet:
Ehrverletzung
Stichworte:
Ehrverletzung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ehrverletzungen werden sowohl durch das Straf-  wie auch das Zivilrecht geschützt.

Im Strafrecht erschöpfen sich die Rechtsfolgen in Freiheits- oder Geldstrafen. Das Zivilrecht sieht bei Ehrverletzungen demgegenüber eine Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten und Ansprüchen vor.

Übersicht Straf- / Zivilrecht

Strafrecht

  • führt zu Strafen und Massnahmen
  • Durchsetzung des Strafanspruchs durch Strafanzeige oder Strafantrag
    • Auch gegen unbekannte Täter möglich
  • Adhäsionsklage

Zivilrecht

  • führt zu Schadenersatz oder anderen Massnahmen
  • Durchsetzung des Zivilanspruchs durch Klage des Geschädigten
  • Nur gegen bekannte Gegenparteien möglich
  • Rechtsbehelfe und Klagen:
    • Unterlassungsklage
    • Feststellungsklage
    • Beseitigungsklage
    • Begehren um Berichtigung und Urteilspublikation
    • Gegendarstellungsrecht
    • Finanzieller Ausgleich: Klage auf Schadenersatz, Genugtuung, Gewinnherausgabe
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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