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Ehrverletzung

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Rechtsgebiet:
Ehrverletzung
Stichworte:
Ehrverletzung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ehrverletzungen werden sowohl durch das Straf-  wie auch das Zivilrecht geschützt.

Im Strafrecht erschöpfen sich die Rechtsfolgen in Freiheits- oder Geldstrafen. Das Zivilrecht sieht bei Ehrverletzungen demgegenüber eine Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten und Ansprüchen vor.

Übersicht Straf- / Zivilrecht

Strafrecht

  • führt zu Strafen und Massnahmen
  • Durchsetzung des Strafanspruchs durch Strafanzeige oder Strafantrag
    • Auch gegen unbekannte Täter möglich
  • Adhäsionsklage

Zivilrecht

  • führt zu Schadenersatz oder anderen Massnahmen
  • Durchsetzung des Zivilanspruchs durch Klage des Geschädigten
  • Nur gegen bekannte Gegenparteien möglich
  • Rechtsbehelfe und Klagen:
    • Unterlassungsklage
    • Feststellungsklage
    • Beseitigungsklage
    • Begehren um Berichtigung und Urteilspublikation
    • Gegendarstellungsrecht
    • Finanzieller Ausgleich: Klage auf Schadenersatz, Genugtuung, Gewinnherausgabe

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