Ehrverletzungen werden sowohl durch das Straf- wie auch das Zivilrecht geschützt.
Im Strafrecht erschöpfen sich die Rechtsfolgen in Freiheits- oder Geldstrafen. Das Zivilrecht sieht bei Ehrverletzungen demgegenüber eine Vielzahl von Reaktionsmöglichkeiten und Ansprüchen vor.
Übersicht Straf- / Zivilrecht
Strafrecht
- führt zu Strafen und Massnahmen
- Durchsetzung des Strafanspruchs durch Strafanzeige oder Strafantrag
- Auch gegen unbekannte Täter möglich
- Adhäsionsklage
Zivilrecht
- führt zu Schadenersatz oder anderen Massnahmen
- Durchsetzung des Zivilanspruchs durch Klage des Geschädigten
- Nur gegen bekannte Gegenparteien möglich
- Rechtsbehelfe und Klagen:
- Unterlassungsklage
- Feststellungsklage
- Beseitigungsklage
- Begehren um Berichtigung und Urteilspublikation
- Gegendarstellungsrecht
- Finanzieller Ausgleich: Klage auf Schadenersatz, Genugtuung, Gewinnherausgabe