Tipp:
Wollen Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber resp. mit Ihrem Arbeitnehmer durch beidseitige Übereinkunft beenden (sog. „Aufhebungsvertrag“), kann es zweckmässig sein, den von der Gegenpartei vorgelegten Vertragsentwurf fachkundig analysieren zu lassen.
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages werden oft Schutzvorschriften missachtet oder nicht alle Beendigungselemente berücksichtigt wie
- Beendigungsart
- Beendigungszeitpunkt
- Freistellung
- Ferienguthaben / Ferienkompensation
- Stellensuche
- Geschäftsgeheimnisse
- Konkurrenzverbot
- Rückgabepflichten
- Aufgabenerfindungen und Arbeitnehmererfindungen
- Lohn
- Gratifikation
- 13. Monatslohn
- Gewinnbeteiligung
- Provisionen
- Darlehen
- Versicherungs- und Vorsorgeleistungen
- Berufliche Vorsorge
- Abgangsentschädigung (BVG-Surrogat)
- Entlassungsabfindung (severance payments)
- Rückforderungsansprüche
- Fälligkeiten
- Arbeitszeugnis / Arbeitsbestätigung
- Outplacement
- Prozessabschreibung
- Ausgenommene Vertragspunkte
- Saldoklausel
- Schriftformabrede
Dies sind nur einige Gründe, weshalb Sie den Aufhebungsvertragsentwurf kontrollieren lassen sollten.
Aufhebungsvertrags-Check und weitere Aufhebungsvertrags-Services
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte beraten Sie beim Abschluss und bei Umsetzung einer arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarung:
- Aufhebungsvertrag
- Mindestinhalt
- Notwendige Zusätze
- Nützliche Zusätze
- Arbeitszeugnis
- Alle sonstigen beim Stellenaustritt relevanten Abwicklungspunkte
- Vollzugssicherstellung
» Kontaktformular: Aufhebungsvertrags-Services
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.