Grundlagen
Nebst des Basislohns kennt die Personalpraxis etliche Sondervergütungen:
- Gratifikation
- 13. Monatslohn
- Treueprämie
- Jubiläumsvergütung
- Gewinnbeteiligung
- Prämie
- Umsatzbeteiligung
- Boni
- Tantième
- Provisionen
Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellt sich immer wieder die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfange der austretende Arbeitnehmer Anspruch auf Sondervergütungen hat.
Einvernehmliche Beendigung Arbeitsvertrag
Beim Grundlohn ergeben sich selten Probleme. Bei Verkürzung der Kündigungsfrist sind die Anzahl der noch zu bezahlenden Löhne genau zu bezeichnen.
Bei den Sondervergütungen sollten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer vor Aufnahme der Verhandlungen für einen Aufhebungsvertrag die konkrete Rechtslage genau prüfen.
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