Umdeutung Kündigung in Aufhebungsvertrag
Es geht hier um die Umdeutung (auch „Konversion“ genannt) einer nichtigen Kündigung in einen gültigen Aufhebungsvertrag.
Voraussetzungen sind:
- Ersatzrechtsgeschäft (Aufhebungsvertrag) hat weniger weitgehende Wirkungen
- Parteien hätten bescheideneres Rechtsgeschäft gewollt, hätten sie bei Errichtung des beabsichtigten Rechtsgeschäfts dessen Nichtigkeit gekannt.
Umdeutung Aufhebungsvertrag in Kündigung
Kann ein, zB wegen Drohung mit einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung, nichtiger Aufhebungsvertrag in eine wirksame Kündigung umgedeutet werden?
Auch hier ist zu verlangen, dass das Ersatzgeschäft (Kündigung) nicht weitergehen darf als das ersetzte Geschäft (Aufhebungsvertrag).
Es ist Sache der Einzelfallwürdigung diesen Test durchzuführen und zu prüfen, ob eine Konversion als möglich erscheint.
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