Kurzdefinition
Aufhebungsvertrag (auch: Aufhebungsvereinbarung) = Vertragsaufhebung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, bei der der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung und der Arbeitnehmer auf den Lohn während der Kündigungsfrist verzichtet.
Langdefinition
Die einvernehmliche Beendigung des (unbefristeten) Arbeitsverhältnisses lässt den Arbeitsvertrag als Dauerschuldverhältnis enden, nämlich durch Uebereinkunft (zum vereinbarten Termin und zu den verabredeten Bedingungen).
Die Uebereinkunft kann sein
- eine ursprüngliche, d.h. direkte ohne vorgängige Kündigung;
- eine nachträgliche, d.h. im Anschluss an die vorangegangene Kündigung erfolgende.
Synonyme Begriffe der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind:
- „Auflösung im gegenseitigen Einverständnis“
- „Aufhebungsvertrag“
- „Aufhebungsvereinbarung“.
Fremdsprachbegriffe
- Französisch
- accord d‘annullation
- Italienisch
- accordo formale di annullamento
- Englisch
- Termination Agreement
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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