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13. Monatslohn

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Einleitung zum 13. Monatslohn

Datum:
25.02.2022
Update:
24.10.2022
Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auf dieser Website erhalten sie Informationen über alle relevanten Aspekte des 13. Monatslohns als Lohnbestandteil:

» Begriff

» Gesetzliche Grundlage

» Abgrenzung

» Lohnbestimmungsquellen

» Erscheinungsformen und Rechtsnatur

» Berechnungsgrundlage

» Auszahlungsmodalitäten / Fälligkeit

» Arbeitsvertragliche Abreden

» Auslegung der Formulierung

» Sozialversicherungspflicht und Steuern

13. Monatslohn, Gratifikation und Bonus

In den 1970er-Jahren ist die frühere Gratifikation weitgehend durch den 13. Monatslohn abgelöst worden. Bei Kadermitarbeitern ist der 13. Monatslohn aber selbst durch Bonusregelung (Gewinnbeteiligung anstatt 13. Monatslohn) wieder in Erosion.

» Informationen zur Gratifikation

» Informationen zum Bonus / Bonus-Recht

Der 13. Monatslohn ist Lohnbestandteil und damit weniger streitanfällig.

Ohne anderslautende Abrede gilt:

  • Berechnungsgrundlage ist der Normallohn + Zuschläge
  • Pro-rata-Anspruch bei Ein- und Austritt während Kalenderjahr
  • Sozialversicherungspflichtig.
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