Checkliste «Tipps gegen übereilte fristlose Entlassungen»
Eine fristlose Entlassung ist nicht nur wenn unumgänglich vorzunehmen, sondern auch mit Bedacht auszuführen.
Folgende Punkte sollten beachtet werden:
HINWEISE FÜR ARBEITGEBER
- Eine fristlose Entlassung ist zur Chefsache zu erklären
- Delegierte Kompetenzen zur fristlosen Entlassung führen mangels erforderlichen Wissens oft zu Fehlentscheiden
- Solche Personalentscheide sollten zur Sache folgender Personen gemacht werden:
- CEO / Geschäftsführer
- Personalchef
- Unternehmer
- Schnelle und gründliche Sachverhaltsabklärung unumgänglich
- Meistens sind die ersten Informationen zu einem Mitarbeiter-Problem oder Fehlverhalten lückenhaft und womöglich einseitig.
- Daher sollten sich die Entscheidungsträger des Arbeitgebers zeitnah einen Überblick verschaffen und folgendes erheben:
- Vorgefallener Sachverhalt
- Beweisbarkeit des Vorgefallenen
- Vorliegen eines wichtigen Grundes für eine fristlose Entlassung
- Abklärung des aktuellen Ferienguthabens des betreffenden Arbeitnehmers
- Prüfung von Alternativen zur fristlosen Entlassung
- Verfügt der Arbeitnehmer über ein grösseres Ferienguthaben, ist es weniger riskant und im Endeffekt kostengünstiger, dem Arbeitnehmer ordentlich zu kündigen und ihn freizustellen, so dass er während der Freistellungszeit die Ferien real konsumieren kann.
- Keine fristlosen Entlassungen bei Arbeitsplatzabwesenheit
- Allgemein
- Die Abwesenheitsgründe sind meist nur diffus bekannt.
- Möglichkeit des Arbeitnehmers, nachträglich Arztzeugnis-Belegung
- Regelmässig liefern die Arbeitnehmer ein Arbeitsfähigkeitszeugnis (Arztzeugnis), die teilweise von den Ärzten mit rückwirkendem Arbeitsunfähigkeitsbeginn ausgestellt sind
- In solchen Fällen fällt eine fristlose Entlassung in die Kündigungssperrfrist (> Arbeitsstreitigkeit vorprogrammiert)
- Nicht sofortige Abwesenheitsbelegung
- Informiert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht über seine Abwesenheit und dauert die Abwesenheit länger an, kann der Arbeitgeber wie folgt vorgehen:
- 1) Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, er gehe davon aus, dass er das Interesse an der Arbeitsstelle verloren und so das Arbeitsverhältnis aufgelöst habe;
- 2) Einstellung der Lohnzahlungen.
- Informiert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber nicht über seine Abwesenheit und dauert die Abwesenheit länger an, kann der Arbeitgeber wie folgt vorgehen:
- Fristlose Entlassung?
- Diese ist meistens die schlechteste aller möglichen Variante.
- Allgemein
HINWEISE FÜR ARBEITNEHMER
- Prüfung von Alternativen zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Die Anforderungen an eine begründete fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind besonders hoch.
- Daher sind andere Möglichkeiten zu prüfen:
- zB Berufung auf den arbeitgeberseitig nicht erfüllten Arbeitsvertrag nach OR 82
- Dies erlaubt es, bei Ausbleiben der Lohnzahlungen, die Arbeit einzustellen ohne die Lohnansprüche zu verlieren.
- zB Berufung auf den arbeitgeberseitig nicht erfüllten Arbeitsvertrag nach OR 82