Folgende Vorteile einer Aufhebungsvereinbarung sind in etwa auszumachen:
- Festlegung eines anderen Beendigungszeitpunkts als durch die Kündigung
- zB sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Ablauf der Kündigungsfrist ist nicht abzuwarten
- Ausserkraftsetzung des Kündigungsschutzes von OR 336c
- Kein Stillstand der Kündigungsfrist
- Keine Lohnfortzahlungspflicht etc.
- Schnüren eines Austrittspackages hinsichtlich Lohn- und Lohnbestandteilen wie Boni, Provisionen sowie Ferien-, Ueberstunden- und Ueberzeitguthaben
- Anstelle komplexer Berechnungen aus den Beteiligungsprogrammen
- Anstelle des Abwartens bis die Abschlusszahlen des Unternehmens und die sonstigen Berechnungsgrundlagen bekannt sind.
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