Begriff «Erbteilung»
Die Erbteilung ist die Liquidation der Erbengemeinschaft durch Zuweisung der Nachlassgegenstände ins Alleineigentum der Erben, nach Tilgung oder unter Uebernahme der Erblasser-, Erbfolge- und Erbengemeinschaftsschulden.
Synonyme:
- Teilung
- Nachlassliquidation
Abgrenzungen der Erbteilungs-Arten
Objektiv-partielle Erbteilung
= Erbteilung, bei welcher einzelne Nachlassgegenstände ausgeschieden und einem Erben zugewiesen werden, wobei die Erbengemeinschaft mit reduziertem Vermögensbestand fortbesteht
Subjektiv-partielle Erbteilung
= Erbteilung, bei welcher ein oder mehrere Miterben als Mitglieder der Erbengemeinschaft ausscheiden und die Erbengemeinschaft unter den verbleibenden Erben fortbesteht
Objektiv- und subjektiv-partielle Erbteilung
= Erbteilung, bei welcher ein oder mehrere Miterben aus Erbengemeinschaft ausscheiden, ihnen hiefür gleichzeitig Gegenstände aus dem Nachlass zugewiesen werden und die Erbengemeinschaft mit dem reduzierten Vermögensbestand unter den verbleibenden Erben fortbesteht
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