Mit einer sog. Strafklausel in einem Erbvertrag vereinbart der Erblasser mit gesetzlichen Erben (= Vertragspartner), dass diese auf den Pflichtteil gesetzt werden, für den Fall, dass sie den Erbvertrag mit Ungültigkeitsklage anfechten.
» Informationen zur erbrechtlichen Ungültigkeitsklage
Muster
«Ficht ein diesen Erbvertrag unterzeichnender Erbe den Erbvertrag als ungültig an, so gilt er als auf den Pflichtteil gesetzt».
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