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Ungültigkeitsklage

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Einleitung zur Erbrechtlichen Ungültigkeitsklage

Rechtsgebiet:
Ungültigkeitsklage
Stichworte:
Erbrechtliche Ungültigkeitsklage, Ungültigkeitsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Ungültigkeitsklage (auch Testamentsanfechtungsklage oder Formmängelklage) ist eine allgemeine erbrechtliche Nichtigkeitsklage zur Anfechtung eines Testaments oder Erbvertrages.
Als Ungültigkeitstatbestände gelten:

  1. Testier- bzw. Erbvertragsunfähigkeit des Erblassers
  2. Willensmängel
  3. Widerrechtlicher oder unsittlicher Inhalt der Verfügung von Todes wegen
  4. Formmängel

Begriffe zur erbrechtlichen Ungültigkeitsklage

Ungültigkeitsklage

=   Klage zur Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag)
Die Ungültigkeitsklage ermöglicht es dem Kläger, ein Testament oder Erbvertrag mit schwerwiegenden Mängeln ganz oder teilweise für ungültig erklären zu lassen.
Synonyme:

  • Testamentsanfechtungsklage
  • Formmängelklage 

Abgrenzungen zu anderen erbrechtlichen Klagen

Erbschaftsklage

=   Gesamtklage gegen Dritte, die dem Eigentümer (Erben) Sachen vorenthalten, unabhängig wo sie liegen und wo der Beklagte wohnhaft ist

Sachenrechtliche Vindikationsklage

=   Klage ohne erbrechtliche Bezugnahme gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten

Singularklage

=   Einzelklage(n) gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten

Erbteilungsklage

=   Klage zur gerichtlichen Durchsetzung des (unverjährbaren) Anspruches auf Nachlassteilung

Rechtsnatur der Ungültigkeitsklage

Gestaltungsklage

Gestaltungsbegehren (und nicht Feststellungsbegehren)

» BGE 5A_571/2009, lit. B (Sachverhalt)

Weiterführende Informationen

» Klagearten im Schweizer Zivilprozess
» Rechtsbegehren

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