Die Ungültigkeitsklage (auch Testamentsanfechtungsklage oder Formmängelklage) ist eine allgemeine erbrechtliche Nichtigkeitsklage zur Anfechtung eines Testaments oder Erbvertrages.
Als Ungültigkeitstatbestände gelten:
- Testier- bzw. Erbvertragsunfähigkeit des Erblassers
- Willensmängel
- Widerrechtlicher oder unsittlicher Inhalt der Verfügung von Todes wegen
- Formmängel
Begriffe zur erbrechtlichen Ungültigkeitsklage
Ungültigkeitsklage
= Klage zur Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag)
Die Ungültigkeitsklage ermöglicht es dem Kläger, ein Testament oder Erbvertrag mit schwerwiegenden Mängeln ganz oder teilweise für ungültig erklären zu lassen.
Synonyme:
- Testamentsanfechtungsklage
- Formmängelklage
Abgrenzungen zu anderen erbrechtlichen Klagen
Erbschaftsklage
= Gesamtklage gegen Dritte, die dem Eigentümer (Erben) Sachen vorenthalten, unabhängig wo sie liegen und wo der Beklagte wohnhaft ist
Sachenrechtliche Vindikationsklage
= Klage ohne erbrechtliche Bezugnahme gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten
Singularklage
= Einzelklage(n) gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten
Erbteilungsklage
= Klage zur gerichtlichen Durchsetzung des (unverjährbaren) Anspruches auf Nachlassteilung
Rechtsnatur der Ungültigkeitsklage
Gestaltungsklage
Gestaltungsbegehren (und nicht Feststellungsbegehren)
» BGE 5A_571/2009, lit. B (Sachverhalt)
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