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Erbvertrag

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Weitere Wirkungen des Erbverzichts i.e.S. / Erbauskaufs

Rechtsgebiet:
Erbvertrag
Stichworte:
Erbvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wirkungen des Erbverzichts auf Nachkommen

Sofern aus dem Vertrag nichts anderes hervorgeht, wirkt sich der Erbverzicht i.e.S. bzw. Erbauskauf auch auf die Nachkommen des Verzichtenden bzw. Erbauskaufenden aus (ZGB 495 III) und zwar auch bezüglich deren Pflichtteil.

Wirkungen des Erbverzichts auf die frei verfügbare Quote

Mit dem Erbverzicht erweitert sich die verfügbare Quote und damit auch der Gestaltungsspielraum des Erblassers, da bei der Berechnung der Pflichtteilsquoten der verbleibenden Erben der Verzichtende bzw. Erbauskaufende mitgerechnet wird (vgl. BGE 50 II 450).

» Informationen zur frei verfügbaren Quote

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